Vor dem LG Hamburg habe ich - unvertreten - eine einstweilige Verfügung erwirkt (Az. 324 O 322/13). Voraus ging ein Artikel des in Niederkrüchten wohnhaften und in Düsselorf tätigen "Rechtsanwaltes" Philipp Berger, der mich öffentlich herabwürdigte und verleumdete. In einem anderen Verfahren behauptete der Anwalt Philipp Berger als Zeuge, er veröffentliche seine Berichte - also auch die deutlich rechtswidrigen Verleumdungen und Schmähungen gegen meine Person - im Auftrag seiner Mandantin, einer Euroweb Internet GmbH.
Die oft gehörte Behauptung, man könne sich gemäß § 78 ZPO vor den Landgerichten nicht selbst vertreten gilt in vielen Ausnahmefällen nicht. Vorliegend ist es § 920 Abs. 3 ZPO, der dazu führt, dass man - ohne Anwalt zu sein - selbst aktiv werden kann.
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