Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt gegen "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten) wegen vorsätzlicher Falschaussage in einem Strafprozess

Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt gegen Düsseldorfer "Rechtsanwalt" Philipp Berger auf meine Aussage hin wegen vorsätzlicher Falschaussage in einem Strafprozess.

In dem Prozess am 1. August 2013 ging es darum ob ich mit Fug und Recht dem Anwalt Philipp (Karl) Berger  (Niederkrüchten/Düsseldorf) nachsagen kann, dass dieser ein Krimineller sei. Ich konnte zu dem Termin bereits eine Verfügung des LG Hamburg vorlegen, welche die Verbreitung eines Artikels des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger verbot, in dem dieser mich verleumdete. Im Prozess sagte Philipp Berger als Zeuge aus, er veröffentliche im Auftrag seiner Mandantin, einer Euroweb Internet GmbH.

Das Gericht hat mich freigesprochen.

Jetzt liegt noch ein weiterer, ebenfalls sehr handfester Anhaltspunkt dafür vor, dass Philipp Berger aus dem niedrigst möglichen Motiv der Niedertracht zu meinem Nachteil kriminell handelte:

Vorsätzliche Falschaussage in einem Strafprozess

Philipp Berger hat als Zeuge zunächst die Frage danach, ob er jemals die Öffentlichkeit im Interesse der von ihm vertretenen Firma belogen hat, mit "Nein" beantwortet.

Danach fragte ich ganz konkret, ob er jemals die Öffentlichkeit belog, in dem er vorsätzlich unwahr vormachte, dass der BGH die arglistige Täuschung durch die Firma nicht erkennen konnte. Auch hier antwortete Philipp Berger mit "Nein".

Tatsächlich hatte Philipp Berger der Öffentlichkeit vorsätzlich unwahr vorgemacht, dass der BGH im Verfahren VII ZR 22/11 einen Fall der arglistigen Täuschung durch die Firma verhandelte und dass der BGH die arglistige Täuschung nicht erkennen konnte. Das war auch unwahr, denn Philipp Berger nahm an der Verhandlung teil und ihm war bewusst, dass der Vorsitzende seine Meinung kund tat, wonach die Firma arglistig täuschte, dass der Senat also die Revision der Firma voraussichtlich als unbegründet abweisen werde. Darauf hin nahm die Firma die eigene Revison zurück.

Die (hier als zweite aufgeführte)  Antwort des Philipp Berger - und dem Gesetz der Logik nach auch die erste Antwort - waren also vorsätzlich unwahr.

Vorwurf: Versuchte Freiheitsberaubung

Beide Antworten waren also bewusst und vorsätzlich falsch und die Falschaussage geschah in der nicht zu leugnenden Absicht, mich "in den Knast zu lügen". Juristisch ist das "versuchte mittelbare Freiheitsberaubung" - eine sehr ernste Straftat - in die Philipp Berger übrigens noch eine Angestellte der Kanzlei als "Nebenklägervertreterin" involvieren wollte - was das Gericht aber (mitsamst der Nebenklage) ablehnte.

Philipp Berger / Andreas Buchholz: "Lügnerkanzlei"?

Auf der Webseite "berger-law.de" behaupteten Philipp Berger und Andreas Buchholz monatelang, die Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") hätten "Verfahren bis hin zum BGH geprägt".

Tatsächlich haben oder hatten weder Philipp Berger noch Andreas Buchholz noch ein anderer Anwalt der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") jemals eine "BGH-Zulassung" - die Kanzlei konnte weder vor dem BGH vertreten noch die Verfahren prägen. Mindestens in der Mehrzahl der Fälle vertrat die Revisionen der Firma E. I. GmbH oder der deren Tochter W. GmbH ein Dr. Nasall (der mit all dem nichts zu tun hat und die Vertretung auch nicht ablehnen konnte).

Zum anderen kann man sich ja mal die Bilanz ansehen:

  1. BGH II ZR 79/09 - Revison verloren
  2. BGH VII ZR 111/10 - Revison verloren
  3. BGH VII ZR 133/10 - Revison verloren
  4. BGH VII ZR 134/10 - Revison verloren
  5. BGH VII ZR 135/10 - Revison verloren
  6. BGH VII ZR 146/10 - Revison verloren
  7. BGH VII ZR 164/10 - Revison verloren
  8. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision zurückgenommen)
  9. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision zurückgenommen)
  10. BGH VII ZR 223/10 - Revison verloren
  11. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision zurückgenommen)
  12. BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision zurückgenommen)
  13. BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision zurückgenommen)
  14. BGH VII ZR 45/11 - Revison verloren
  15. BGH, VII ZR 337/12, 08.03.2013  (Revision von Gegner wg. eigener Insolvenz zurückgenommen.)

Das sind 9 verlorene Verfahren und 5 zurückgenommene (also: verlorene) Revisionen. Die Gesamtquote liegt bei 14:1.

Mal ein Vergleich dazu:

Die Aussage ist also so wahr wie die eines Trainers, der sich nach einem mit 14:1 verlorenem Fußballspiel hinstellt und sagt:
 

"He! WIR haben das Spiel geprägt!"
 
 
Bild: "Rechtsanwalt" Philipp Berger beim Erzählen gar wundersamer Geschichten. In seinem Kopf - und das sehe ich deutlich am Gesichtsausdruck - legt er sich gerade eine Lüge zurecht. Dumm ist, dass er dabei so oft erwischt wird.
Rechte: WDR

Das äußerst niedrige Motiv ergibt sich auch daraus, dass Philipp Berger in der deutlich erkennbaren, kriminellen Absicht über das Kassler Verfahren öffentlich berichtet, das Gericht habe mir gegenüber "MILDE walten lassen.

Das macht ihn nun - neben Andreas Buchholz, der ja auch verantwortlich ist - ganz eindeutig zu Kriminellen. Denn beiden ist - die sind ja formell "Rechtsanwälte" bewusst, dass das Vormachen, das Gericht habe "MILDE" geurteilt, auch vortäuscht, dass Gericht habe auf das Vorliegen einer Straftat erkannt. Das hat das Gericht aber gerade nicht getan!

Das Vormachen ist also vorsätzlich unwahr und geschieht - aus dem selben Motiv einer je nach Ansicht und Beruf schon als widerlich oder krankhaft anzusehenden Schädigungsabsicht. Ich bezeichne beide, also Philipp Berger und Andreas Buchholz wegen dieser garstigen öffentlichen Verleumdung nunmehr als "kriminelle Lügner".

"Kriminelle Lügner" sind die Herren Berger und Buchholz ja nun auch. Und zwar "erweislich"!

Das haben die Herren "Rechtsanwälte" aus Düsseldorf nun davon, dass diese mich in einer besonders asozialen Weise öffentlich verleumden.


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