Andreas Skrziepietz, dummes Zeug schreibender Hass-, Hetz- und Quaknazi aus Hannover behauptet gelegentlich ein „Dr. med.“ zu sein (eine dauerhafte oder ernsthafte berufliche Tätigkeit ist nicht bekannt und erscheint im Hinblick auf sein Schriftschlecht unwahrscheinlich bis unmöglich) und hat mich öffentlich beleidigt und verleumdet. Deshalb hatte ich ihn – selbst – abgemahnt und nach dem Ausbleiben der Unterlassungserklärung – ebenfalls selbst, d.h. zunächst ohne Anwalt – erfolgreich per Einstweiliger Verfügung auf Unterlassung folgender Äußerungen in Anspruch genommen:
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der Maulheld hatte vorsätzlich unwahr behauptet und vorgemacht, es sei „angesichts“ (eines davon hat er - wie er selbst einräumte - nie gesehen!) zweier „Gutachten“ eine Unterbringung meiner Person zu überlegen;
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der Lügner hatte dummdreist über mich behauptet, ich hätte zum Mord an Politikern aufgerufen und gegnerische Rechtsanwälte mit dem Tode bedroht;
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der erweislich mindestens wegen Beleidigung und Bedrohung - sowie weiterer Straftaten - vorbestrafte Titelbetrüger (s.u.) Skrziepietz hatte öffentlich vorsätzlich unwahr herumgelallt, ich hätte mehrfach in Haft gesessen und sei vorbestraft;
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der krasse Verleumder hatte vorsätzlich unwahr vorgemacht, dass ich Unterhaltszahlungen an meine Exfrau nicht geleistet habe;
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Andreas Skrziepietz - der sich selbst öffentlich mehrfach in ausländerfeindlicher und rechtsradikaler Weise äußerte - hatte behauptet, ich sei „faschistoid“.
Das erstinstanzliche Urteil gegen Andreas Skrziepietz wurde vom Amtsgericht Kassel am 12.06.2025 unter den Aktenzeichen 415 c 1492/25 erlassen.
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