LG Düsseldorf untersagt der Webstyle GmbH die Bewerbung eines "eigenen Rechenzentrums"

Das LG Düsseldorf (Az. 38 O 30/12) hat schon am 9. Januar 2015 auf meinen Antrag hin der formell in Berlin ansässigen, tatsächlich wohl aus den Räumen der Konzernmutter "Euroweb Internet GmbH" geführten "Webstyle GmbH" die Bewerbung eines "eigenen Rechenzentrums" untersagt. Ich hatte vorgtragen, dass diese Firma (die im Jahresbericht 2013 selbst angibt, 0 Mitarbeiter zu haben) etwas bewirbt, was gar nicht existiert. Obwohl die Firma im Prozess durchaus anwaltlich vertreten war, erschien - wegen der Aussichtslosigkeit - niemand zur Verhandlung. Zuvor musste das OLG  (Az. I-20 U 43/12) entscheiden, da das Landgericht meinen Antrag zunächst aus unerfindlichen Gründen wegen "örtlicher Unzuständigkeit"  zurück wies.

Das Versäumnisurteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Das OLG Düsseldorf untersagte der Konzernmutter Euroweb Internet GmbH schon im Juni 2014 aus den gleichen Gründen die Bewerbung eines "eigenen Rechhenzentrums".


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