Wolfhagener Rechtsanwalt scheitert an vermeintlich kleinem Webdesigner

Mancher mag es für übertrieben halten, wenn ich Seminare im Äußerungsrecht, Presse- und Wettbewerbsrecht anbiete.  Ich sei schließlich kein Anwalt. Doch Anwälte kochen auch nur mit Wasser - und ich behaupte, dass ich in vielen Fällen und vielen Anwälten tatsächlich überlegen bin.

Ein solcher Fall hat sich jetzt (mal wieder) ereignet.

Wegen meines Berichtes "Stellungnahme zu öffentlichen Verleumdungen gegen Dritte und mich selbst" begehrt eine Cornelia Brakensiek aus Wolfhagen, von mir tatsächlich die Unterlassung und lässt sich hierzu von einem Anwalt vertreten.

Der hat nun, nachdem schon sein Antrag vor dem AG Kassel (und nachfolgend die sofortige Beschwerde) bereits in einem Vorverfahren wegen Unzulässigkeit scheiterte, ziemlich nassforsch und ohne sich über die Rechtslage auch nur im Ansatz im Klaren zu sein, beim Schiedsamt in Wolfhagen einen Antrag auf Einleitung des Schiedsverfahrens gestellt.

Dem habe ich widersprochen, weil das Schiedsamt Wolfhagen örtlich nicht zuständig ist. Zuständig ist, außer bei Miet- oder Pachtsachen gemäß §14 Absatz 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) und § 4 des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung (HschlG) nur das Schiedsamt in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Das hatte ich nach wenigen Minuten Recherche herausgefinden. Der Anwalt jedoch nicht.

Mit Schreiben vom 12.09.2013 hat der Leiter des Schiedsamtes meinem Widerspruch stattgegeben und den ursprünglich schon angesetzten angesetzten Termin aufgehoben.

Das war es vorerst. Ob der Anwalt die Frau Cornelia Brakensiek weiter vertritt wird sich zeigen.

Ich biete Firmen gerne meine Kurse im Presse- und Äußerungsrecht an.


Weitere Informationen in diesem Bereich: