LG Düsseldorf untersagt der Euroweb Internet GmbH die so genannte Referenzkundenmasche

Die Düsseldorfer "Euroweb Internet GmbH" agiert im Markt mit merkwürdigen Methoden, welche zusammengefasst in der Öffentlichkeit den Name "Referenzmasche" erhalten haben. Das LG Düsseldorf hat der Euroweb Internet GmbH mit Beschluss vom 10.7.2014, Az. 34 O 67/12 auf meinen Antrag (Ergänzung) hin der "Euroweb Internet GmbH" die Kernhandlungen wegend deren Wettbewerbswidrigkeit untersagt.

Zuvor sorgte ebenfalls das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 3. Juni 2014, Az. I 20 U 66/13) dafür, dass die Euroweb Internet GmbH nicht mehr unwahr mit einem "eigenen Rechenzentrum" und "eigenen Servern" werben darf.

In einer früheren, als "endgültige Regelung" anerkannten Verfügung untersagte das AG Düsseldorf es der Euroweb Internet GmbH, meine Webseiten anzugreifen.

Diese Verfügungen machen klar, dass es hinsichtlich der der Inhalte sowie der Art und Weise mit welcher die Euroweb Internet GmbH für sich hoffentlich nur in der Vergangenheit warb, offensichtlich einige Diskrepanzen zu Realität gibt.


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