Gegenwärtig passiert etwas, was sehr zwar unangenehm erscheinen mag, was aber auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten, seine "Meinung" im Internet anonym zu äußern, um sich greifen wird. Ich selbst kann damit auf Grund meiner vorherigen, ähnlichen, gewiss nicht freiwillig gemachten Erfahrungen mit Kriminellen wie dem Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth oder dem seinerzeit "völlig durchdrehenden" Mario Dolzer gut umgehen. Leider gibt es aber Leser, die ein Schweigen irritieren würde.
Um in die Gefahr zu geraten, dass einem das folgende passiert muss man nur zwei Voraussetzung erfüllen. Man muss geboren worden sein damit sich ein krankhafter oder wahnhafter Hass selbst auf einen Dritten oder eine Dritte auf einen selbst erstrecken kann und man muss einen Name haben. Diese Voraussetzungen erfüllt praktisch jeder Mensch.
Auch Sie selbst, werter Leser.
Augenblicklich stellt eine Person eine Vielzahl von Blogs ins Internet in denen ein Fred Kaier, dessen Lebenspartnerin, ich selbst sowie eine relativ eng umrissene Anzahl Dritter in übler Weise verleumdet werden. Über Herrn Kaier wird derzeit z.B. unwahr verbreitet, er sei wegen Betrugs verurteilt und habe seine Strafe abgesessen. Ich selbst sei - aus Sicht der Verbreiterin - sein Komplize. Eine vorherige "Meinungsäußerung" lautete darauf, dass Herr Kaier und ich selbst in Bautzen wegen Kindesmissbrauches eingesessen hätten. Das die Aussagen dieser Person unwahr, unhaltbar und vor allem substanzlos sind ergibt sich zwar inhaltlich aus den Webseiten und es ist nach unserer Aufassung auch leicht erkennbar welche Art Geist dahinter steckt - aber leider gibt es eben auch Leser denen dies nicht augenscheinlich ist.
Die Meinungsfreiheit bringt eben auch Probleme mit sich.
Herr Kaier, dessen aktuelle Lebenspartnerin und ich sind auf Grund des Inhaltes der Veröffentlichungen und der offensichtlichen Zielrichtung der Auffassung, dass es sich bei der "Autorin" nur um dessen ehemalige Lebenspartnerin Cornelia Brakensiek aus Wolfhagen handeln kann. Alle Aufforderungen zum Schließen der Blogs hat Frau Brakensiek bisher entweder ignoriert oder behauptet, diese sei nicht die Autorin. Gegen diese Behauptungen spricht aber, dass in den Blogs teilweise recht intimes, aus der Zeit der Partnerschaft zwischen Herrn Kaier und Frau Brakensiek entstammendes Wissen (und Dokumente) über Herrn Kaier verbreitet wird, wie z.B. eine Todesanzeige aus einer süddeutschen Regionalzeitung mit der Anmerkung "Fundstück am 21.03.2010, die Todesanzeige in Wochenblatt Singen vom Februar 2006." Das sind schwer wiegende Indizien, die für die Autorin Brakensiek sprechen. Frau Brakensiek veröffentlicht ansonsten selbst, dass diese "stimmungsaufhellende und angstlösende Medikamente" nicht mehr verschrieben bekäme:
Ich bitte die Leser meiner Webseiten um Entschuldigung dafür, dass ich diese mit einem Sachverhalt belästigt habe, welcher privater Natur ist und darüber hinaus nur insoweit mit mir zu tun hat, dass mich da eine Person aus sachlicher Sicht völlig grundlos in einen "Rosenkrieg" hineinzieht, mit dem ich nichts zu tun habe. Ich selbst habe nie die Nähe zu dieser merkwürdigen Frau gesucht, nicht einmal Herrn Kaier oder dessen Lebenpartnerin je getroffen.
Sobald Frau Cornelia Brakensiek aus Wolfhagen die große Anzahl krankhaft wirkender Hetzblogs löscht werde ich diese Seite vom Netz nehmen.
Updates
1)
Frau Cornelia Brakensiek scheiterte vor dem AG Kassel und nachfolgend (im Beschwerdeverfahren) dem LG Kassel bereits in einem für diese notwendigem Vorverfahren mit einem für sie notwendigem Antrag. Sie wollte die Weiterveröffentlichung dieser Stellungnahme untersagen lassen. Über die Richtigkeit meiner Vorhaltungen können Sie sich im Blog der Frau Cornelia Brakensiek unter der URL "http://menschen-im-www.blogspot.de" informieren. Sie werden dort herausfinden, dass Frau Brakensiek den "Rosenkrieg" tatsächlich betreibt und auch dort gegen mich und Herrn Kaier hetzt. Zu dem können Sie sich dort ein eigenes Bild über die geistige Verfassung der Frau machen.
Ich bescheinige den Gerichten einen angemessenen Umgang mit der Sache und dass diese verhinderten, dass Steuermittel verschleudert werden. Allerdings halte ich es für "durchaus fragwürdig", dass und mit welcher Begründung beide Gerichte den Antrag der Frau Brakensiek wegen Unzulässigkeit ablehnten. Ich selbst hatte befürwortet, dass das AG Kassel der Frau Brakensiek "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" gewährt oder ohne zeitliche Abgrenzung neu entscheidet und den Antrag dann wegen der von mir begründeten Aussichtslosigkeit ablehnt. Denn nunmehr dürfte sich Frau Brakenssiek "ungerecht" behandelt fühlen. Meiner Ansicht nach wurde sie aber vom Gericht erheblich geschont. Eine Ablehnung ihres Antrages aus den von mir vorgetragenen sachlichen Gründen wäre weitaus unangenehmer gewesen. Insoweit kann man die Entscheidung beider Gerichte als "positiv fürsorglich" hinsichtlich der Antragstellerin Cornelia Brakensiek ansehen.
Die Frau Cornelia Brakensiek aus Wolfhagen kann, wenn sie das riskieren will, den Antrag meinetwegen jederzeit erneut stellen. Ich hoffe, deren Anwalt berät sie sachangemessen über die Folgen.
2)
Inzwischen habe ich mich mit Herrn Kaier und dessen Lebenpartnerin getroffen. Anlass war ein Verfahren wegen Sozialbetruges gegen Frau Brakensiek vor dem AG Kassel, welches gegen eine (im Vergleich zu ihrem Einkommen) hohe Geldauflagen eingestellt wurde. Frau Cornelia Brakensiek hat in dem ebenfalls von ihr betriebenen Blog unter der URL "http://niobe1958.wordpress.com/" selbst öffentlich darüber berichtet. Demzufolge darf ich das auch erwähnen.
3)
Frau Brakensiek nahm vor dem AG Kassel (Az. 430 C 1162/14) einen Klageantrag zurück, wonach ich es unterlassen sollte, diese als Autorin diverser Blogs zu benennen.
4)
Frau Brakensiek berichtet auf ihrer Webseite mit Eintrag vom 7. März 2015 selbst darüber, dass gegen diese ein Verfahren wegen Sozialbetruges gegen eine Geldbuße eingestellt wurde. Allerdings behauptet Frau Brakensiek in diesem Bericht:
"Bei vorherigen Hausbesuchen (24.07.08 + 08.06.09) wurden keinerlei Anhaltspunkte für eine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft festgestellt, da es keine Gemeinschaft gab und bis zum heutigen Tag keine Haushaltsgemeinschaft gibt."
Das habe ich aus dem Gerichtsverfahren "etwas anders" in Erinnerung. Gerade die Ausführungen des Richters zu den Ergebnissen der Hausdurchsuchung waren es doch, die deren Anwalt dazu bewegten, ihr, um eine Verurteilung zu vermeiden, sehr dringend zur Akzeptanz der Einstellung gegen eine nicht geringe Geldbuße zu raten. Im übrigen ist Frau Brakensiek inzwischem mit genau dem damaligen Mitangeklagten verheiratet, was dann wohl doch irgendwie für den gemeinsamen Hausstand und also den Sozialbetrug spricht.